für alle die erstmalig an einem CLIPPER-Törn teilnehmen: | € 20* |
bis zum 27. Lebensjahr: | € 40* |
ab 28. Lebensjahr für alle: | € 95* |
Ehepartner eines vollzahlenden Mitglieds (auf Antrag): | € 70* |
Familienmitgliedschaft (auf Antrag - zwei Erwachsene und alle eig. Kinder bis zum 27. Lebensjahr): | € 175* |
Juristische Personen: | € 350 |
Schulklassen pro Teilnehmer im ersten Beitragsjahr | € 15 |
*Zusatzbeitrag bei Nicht-Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren: | € 10 |
Mit der Einschiffung an Bord wird der Angemeldete Mitglied der Besatzung als reguläres Crewmitglied. Er verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Arbeiten an Bord und Segelmanövern teilzunehmen und die Sicherheitsvorschriften an Bord, Zoll- und Polizeivorschriften in den Anlaufhäfen einzuhalten. Bei groben und/oder beharrlichen Verstößen gegen Sicherheit und Ordnung kann der Mitsegler im nächsten Hafen von der Weiterreise ausgeschlossen und auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Rückzahlung des Törnbeitrages heimgeschickt werden. Das gilt auch bei Anwendung von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt.
Das Mitbringen alkoholischer Getränke an Bord ist nicht gestattet.
Jegliche Art von illegalen Betäubungsmitteln / Drogen einschließlich synthetischer Drogen, Designerdrogen und von legalen Betäubungsmitteln wie Cannabis für Eigenbedarf oder medizinischem Marihuana sind an Bord nicht gestattet.
Dem Verein entstehende Schäden bei Missachtung gehen zu Lasten des Törnteilnehmers.
13. Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung von CLIPPER für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mitseglers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit CLIPPER für einen dem Mitsegler entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist. - Für alle Schadenersatzansprüche gegen CLIPPER aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet CLIPPER bei Personenschäden bis 6.000 € je Mitsegler und Segeltörn. - Gelten für die von einem anderen Leistungsträger erbrachte Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so kann sich CLIPPER gegenüber dem Mitsegler hierauf berufen.
14. Datenschutz:
Die persönlichen Daten der Törnteilnehmer werden zur Abwicklung mit EDV verarbeitet und gespeichert. Der Datenschutz gem. EU-DGSVO ist gewährleistet. Dieser ist auf unser Internetseite www.cliper-djs.org beschrieben.