mit LE |
ohne LE |
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1. | Neumitglieder im ersten Beitragsjahr | 20,- | 30,- |
2. | Jugendliche (bis zum 27. Lebensjahr) | 40,- | 50,- |
3. | Erwachsene ab dem 28. Lebensjahr | 95,- | 105,- |
4. | Ehepartner/Lebensgefährten eines Vollzahlers (auf Antrag) | 70,- | 80,- |
5. | Familien (2 Erwachsene und alle Kinder bis zum 27. LJ) (auf Antrag) | 175,- | 195,- |
6. | Juristische Personen | 350,- | --- |
7. |
Passive Mitgliedschaft nach 25 aktiven Beitragsjahren und mindestenbs 65 Jahre alt (auf Antrag) |
50,- |
60,- |
8. | Schulklassen pro Teilnehmer | 15,- | --- |
9. | Gemeinnützige Vereine auf Gegenseitigkeit | 0,- | --- |
- Alleinerziehende können beantragen, dass ihre Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) beitragsfrei gestellt werden.
- Die Mitgliedsklassen 4, 5 und 7 werden nur auf Antrag gewährt und gelten immer ab dem auf den Antrag folgenden Beitragsjahr.
- Voraussetzung für Punkt 7 ist, dass aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen keine Teilnahme an Segeltörns mehr möglich ist.
- Alle Kinder, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, werden in Mitgliedsklasse 3 eingestuft.
- In Zweifelsfällen behält sich der Schifferrat die Entscheidung über die Gewährung der Ermäßigung vor.
- Kündigt der vollzahlende Partner (Mitgliedsklassen 4), erlischt die Ermäßigung für den anderen Partner.
- Gleiches gilt für die Mitgliedsklasse 5. Künder der Alleinerziehende, so werden die Kinder in Mitgliedsklasse 2 eingestuft.
Beitragsordnung Clipper DJS e.V. - gültig ab 1.1.2017