Steuermann werden
Wer mindestens im Besitz des Sportseeschifferscheins und zwei Törns auf CLIPPER-Schiffen gesegelt ist, kann als Steuermannanwärter die Reisen mitfahren und dabei Unterschriften für den „Erfahrungsnachweis für Schiffer und Maschinisten auf Traditionsschiffen“ sammeln. Steuermannanwärter zahlen bei CLIPPER einen reduzierten Törnpreis.
Der "Erfahrungsnachweis für Schiffer und Maschinisten auf Traditionsschiffen" enthält eine Liste von Aufgaben, Tätigkeiten und Kenntnissen, die an Bord von Traditionsschiffen ausgeübt und angewendet werden sollen. Der Katalog soll innerhalb von vier Jahren abgearbeitet sein. Kapitäne oder Steuerleute mit mindestens dem Sportseeschifferschein plus Zusatzeintrag Traditionsschiffer können die Unterschriften leisten für Punkte, die auf einem Törn bearbeitet werden. Einträge, die während der Winterarbeit geleistet werden, können die Schiffszuständigen unterschreiben. Das Thema Rahsegel kann auf ALBATROS und in Teilen auch auf AMPHITRITE testiert werden oder in Kooperation auf einem Rahsegler („Roald Amundsen“, „Thor Heyerdahl“...)
Der Antrag auf den Zusatzeintrag wird mit Sportseeschifferschein oder Sporthochseeschifferschein, den bescheinigten Erfahrungsnachweisen beim DSV eingereicht. Zu unterschiedlichen Zeiten entscheiden Kommissionen über die Einträge. Wenn die Erfahrungsnachweise vollständig sind, ist keine Prüfung mehr notwendig und der Zusatzeintrag wird in den vorhandenen Schein (SSS / SHS) eingetragen.
Sportbootführerschein See (SBF See):
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW (15 PS). Besteht aus theoretischer und praktischer Prüfung (auf einem Motorboot).
Sportküstenschifferschein (SKS):
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).
Ist als Zwischenschritt zum Sportseeschifferschein nicht nötig.
Sportseeschifferschein (SSS):
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal,
Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer)
Sporthochseeschifferschein (SHS):
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Funkzeugnis:
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) – Mindestalter 15 Jahre
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis etwa 35 Seemeilen) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) – Mindestalter 18 Jahre
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.